Wie mensch während COVID-19 nicht pleitegeht

Critical Workers berät seit 3 Jahren Arbeiter_innen in Berlin. Im Zuge der COVID/Corona-Situation erreichen uns immer mehr Nachrichten von Entlassungen oder Entlassungsdrohungen. Um die Betroffenen grundlegend zu unterstützen, haben wir eine Liste mit arbeitsrechtlichen Fragen und Antworten erstellt, die im Moment von besonderer Relevanz sind. Es gibt sie auch auf Englisch, Italienisch und Spanisch.
Diese potentiellen Lösungen sind nach den folgenden Kategorien untergliedert: abhängige Beschäftigte, Minijobber_innen oder irreguläre Arbeiter_innen e Selbstständige.
Diese Liste ist weder endgültig noch vollständig. Jede Rückmeldung oder Korrektur ist willkommen! Bitte schreibt uns euer Feedback.
Da Arbeit zwar wichtig aber nicht alles im Leben ist, gibt es hier auch ein paar Informationen für das Außenrum.
Solidarität ist unsere stärkste Waffe! Redet mit eurem Vermieter. Verbindet euch mit euren Kolleg_innen, Freund_innen, Kiezgruppen oder lokalen Politgruppen, sucht den Kontakt zu Beratungsstellen und helft euren Nachbar_innen.

  • Abhängig Beschäftigte

    1. Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber Deinen Gesundheitszustand oder deine Aufenthaltsorte während der arbeitsfreien Zeit mitzuteilen. Nur wenn du dich mit dem Virus infiziert hast, solltest du deine Arbeitsstelle informieren
    2. Wenn dir oder einer_einem Kollegin_Kollegen unterstellt wird nur aufgrund der jeweiligen ethnischen Zugehörigkeit oder Nationalität ein_e Virenträger_in zu sein, ist dies ein Verbrechen und muss als Diskriminierung gemeldet werden.
    3. Rechtlich gesehen kannst du nicht aufgrund bloßer Infektionsvermutungen zu Hause bleiben. Es muss ein Risiko oder eine Krankheit vorliegen, das von den Behörden oder dem Arbeitgeber nachgewiesen ist.
    4. Wenn du oder deine Kolleg_innen dennoch Sorgen bezüglich Infektionsrisiken habt, wendet euch gemeinsam an euren Arbeitgeber. Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser die Macht und die Pflicht, mögliche Maßnahmen mit der Geschäftsleitung zu besprechen: das umfasst die Schichtplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitsmaßnahmen und eventuell auch die Option von ‚Home-Office‘. Wenn ihr keine Vertretung habt, könnt ihr trotzdem zusammen Druck auf euren Chef ausüben. Seid kreativ und haltet zusammen!
    5. Theoretisch kannst du dich weigern, zur Arbeit zu gehen, wenn sich dein Arbeitgeber nicht an die Sicherheitsvorschriften hält. Dies gilt insbesondere dann, wenn es nachweislich infizierte Kolleg_innen e oder um einen klaren Verstoß gegen die Sicherheitsmaßnahmen gibt und dein Arbeitgeber darauf nicht reagiert. Dabei solltest du jedoch vorsichtig sein: Nicht zur Arbeit zu gehen bedeutet, die vertragliche Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber zu brechen. Du könntest eine Abmahnung erhalten und wahrscheinlich sogar dafür gefeuert werden. Hol dir deshalb, bevor du etwas unternimmst, auf jeden Fall juristischen Rat und sammle vorab Beweise. Sobald du gekündigt bist, musst Du, um Arbeitslosengeld zu erhalten, der Agentur für Arbeit nachweisen, dass du deine Entscheidung, der Arbeit fernzubleiben, aus Sicherheitsgründen getroffen hast. Ansonsten kann dir die Leistung verweigert werden (weitere Informationen, siehe unten). Auch wenn du nach so einer Kündigung erwirken willst, wieder eingegliedert zu werden, musst du die Rechtswidrigkeit deiner Entlassung durch eine Klage nachweisen (mehr Infos unten).
    6. Wenn du große Infektionssorgen hast und in Quarantäne gehen willst, ohne zu arbeiten – auch nicht zu Hause – kannst du Deinen Arbeitgeber um eine Freistellung bitten. So verbleibst du jedoch ohne Bezahlung. Es sollte also nur als Ultima Ratio gemacht werden.
    7. Wenn du dich krank fühlst, musst du Deinen Arbeitgeber – in der Regel innerhalb von 3 Tagen – informieren und eine Krankmeldung einreichen. Du kannst dein_e Ärzt_in um ein Fernkrankschreibung bitten. Wenn du einmal krankgeschrieben bist, wirst du für 6 Wochen von deinem Arbeitgeber weiterbezahlt. Danach hast du Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenversicherung.
    8. <li>Wenn dein Arbeitsplatz geschlossen wird, muss dein Arbeitgeber dein Gehalt weiterzahlen. Wenn dein Arbeitgeber nicht zahlt, hast du Anspruch auf eine Entschädigung.

    9. Wenn du aufgrund von Einschränkungen der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zu deinem Arbeitsplatz gelangen kannst, hast du keinen Anspruch auf Bezahlung. Stimme dich mit Deinen Kolleg_innen ab. Frage Deinen Arbeitgeber nach der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen (siehe unten). Triff dabei in jedem Fall vorher Vereinbarungen mit Deinen Kolleg_innen und (sofern vorhanden) dem Betriebsrat, um Bedenken des Arbeitgebers entgegen zu wirken.
    10. Wenn du im „Home Office“ arbeiten möchtest, brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Es gibt kein Recht auf „Home Office“, aber auch keine Verpflichtung dazu. Wenn du im „Home Office“ arbeitest, achte darauf, die Arbeitszeit, die Art der Kontrolle und andere Vorgaben abzuklären, damit deine Privatsphäre und deine Freizeit geschützt sind und die betrieblichen Kosten nicht auf deinem Rücken abgewälzt werden.
    11. Stimme dich mit Deinen Kolleg_innen ab, bevor du etwas mit Deinen Chefs absprichst. Seid solidarisch untereinander!
    12. Wenn viele Kolleg_innen ausfallen, kann es sein, dass du gebeten wirst, Überstunden zu machen. Besprich mit dem Betriebsrat, inwiefern diese Überstunden notwendig sind.
    13. Auf keinen Fall bist du gezwungen, deine Urlaubstage aufzubrauchen, wenn deine Arbeitsstelle geschlossen ist. dein Arbeitgeber muss dich weiterhin bezahlen, wenn der Grund für die Nichtbeschäftigung nicht bei dir liegt.
    14. Wenn du Sorgeverpflichtungen (z.B. für ein Kind) nachkommen musst, kannst du eine Freistellung beantragen oder das Leistungsverweigerungsrecht in Anspruch nehmen. Bitte beachte dabei, dass beides unbezahlte Optionen sein können. Wenn dein Vertrag den Abschnitt 616 BGB erwähnt, hast du Anspruch auf eine bezahlte Freistellung.
    15. Und schließlich, wenn du und deine Kolleg_innen unzufrieden seid, organisiert euch gemeinsam und kämpft (z.B. durch Streik)!
    16. Es ist möglich, dass dein Arbeitgeber dich irgendwann doch entlassen will, um sein Unternehmerrisiko auf dir abzuwälzen. Das ist natürlich vollkommen inakzeptabel! Bevor die Sache eskaliert, kannst du ihm vorschlagen, Kurzarbeitergeld für dich zu beantragen. Wenn die Produktion zurückgeht und die Arbeitszeit reduziert wird, kann der Arbeitgeber dieses beantragen, um Entlassungen zu verhindern. Es ist notwendig, dass mindestens 10 % der Belegschaft keine Arbeit mehr zu erledigen haben. Das Kurzarbeitergeld deckt zumindest einen Teil deines Gehalts ab (60 % – wenn du Kinder hast 67 %). Du kannst Kurzarbeitergeld für maximal 1 Jahr erhalten. Arbeitgeber müssen vor der Beantragung von Kurzarbeitsgeld prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass du zunächst deine Urlaubstage aufbrauchst. Geplanter Urlaub kann dafür allerdings nicht genutzt werden. Weitere Informationen: hier.
    17. Wenn deine Arbeitsstelle mindestens 10 Vollzeitbeschäftigte hat und du über 6 Monate für denselben Arbeitgeber gearbeitet hast, ist es möglich, dass deine Entlassung illegal ist und du dich wehren kannst. In diesem Fall musst du dringend handeln und zwar innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung. Nimm das Kündigungsschutzgesetz in Anspruch.
    18. Wenn dein Chef dich loswerden will, kann es sein, dass er statt dir zu kündigen (weil dies möglicherweise nicht legal wäre (siehe oben)), dich auffordert, selbst zu kündigen. Tu das unter keinen Umständen! Eine aktive Kündigung oder die Annahme eines Aufhebungsvertrages führt höchstwahrscheinlich zu einer Sperre (eine 3-monatige Sperre für Arbeitslosengeld). Eine einfache Regel hierzu lautet: Unterschreibe nichts!
    19. Wenn du arbeitslos werden solltest gilt Folgendes: Wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in Deutschland gearbeitet hast, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I). Um ALG I zu beantragen, musst du dich bei der Agentur für Arbeit innerhalb von 3 Tagen nach deiner Kündigungsaussprache als „arbeitssuchend“ melden, dies kann auch online erfolgen. Nach der Entlassung musst du dich dann auch noch als „arbeitslos“ melden.
    20. Wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast, hast du möglicherweise dennoch Anspruch auf ALG II (Infos dazu unten).
  • Minijobber und irreguläre Arbeiter:

    1. Überprüfe auf jeden Fall deinen Vertrag! Wenn du nie einen unterschrieben hast, heißt das nicht notwendigerweise, dass es keinen gibt. E-Mails, Textnachrichten oder einfache Sprachnachrichten können als Verträge gewertet werden. Damit kannst du möglicherweise Sicherheiten haben wie abhängig Beschäftigte (siehe oben).
    2. Wenn du Minijobber bist, hole dir im Krankheitsfall eine Krankschreibung von Deinem_r Ärzt_in. Dann hast du das Recht auf die gleiche Bezahlung als würdest du arbeiten gehen. Die eigentlichen Arbeitszeiten kannst du mit einem Schichtplan, E-Mails oder Textnachtrichten nachweisen. Wenn du keine festen Schichten hast, kannst du deinen durchschnittlichen Verdienst fordern. Wenn sich dein Arbeitgeber nicht überzeugen lässt, informiere ihn, dass er sich diesen teils durch die Knappschaft erstatten lassen kann. Du wirst während der Krankschreibung bis zu sechs Wochen lang bezahlt. Anschließend kannst du Krankengeld beantragen, wenn du eine deutsche Krankenversicherung hast.
    3. Versuche Wohngeld oder andere Sozialleistungen zu beantragen, wenn du für diese berechtigt bist.
    4. Beantrage Arbeitslosengeld II (ALG II) beim nächstgelegenen Jobcenter. Dieses Grundeinkommen (nicht zu verwechseln mit dem bedingungslosen Grundeinkommen!) hat auf dein Leben einige Auswirkungen. Um ALG II zu beziehen, musst du nicht physisch im Jobcenter anwesend sein. Dafür kannst du das Jobcenter telefonisch kontaktieren, den Antrag online stellen und die geforderten Dokumente per Mail oder Fax einreichen. Für weitere Informationen zu ALG II kontaktiere bitte Basta! oder andere Organisationen (wenn du dir unsicher bist, melde dich bei uns und wir geben dir Empfehlungen.
  • Selbstständige

    1. Versuche ein Ausfallhonorar zu kriegen. Dieses Ausfallhonorar sollte inklusive Höhe in dem Vertrag mit deinem_r Kund_in festgelegt sein. E-Mails und Textnachrichten sind ebenfalls gültige Vereinbarungen, die genauso valide sind wie Verträge. Wenn das Ausfallshonorar nicht vertraglich geregelt ist, versuche dich mit dem_r Kund_in zu einigen (nach Möglichkeit gemeinsam mit anderen). Wenn du bereits teilweise an einem Projekt gearbeitet hast, hast du mindestens das Anrecht auf einen Teil der Bezahlung. Verbinde dich mit Kolleg_innen und diskutiere diese Dinge mit ihnen.
    2. Frage deine Krankenversicherung, ob es möglich ist, die Höhe deiner Beiträge zu reduzieren.
    3. Wenn du dir sicher bist, dass du etwas erstattet bekommst, mach deine Steuererklärung.
    4. Überprüfe mit deiner Krankenkasse, ob du ein Anspruch auf Krankengeld hast (z.B. ist dies der Fall, wenn du in der KSK bist oder freiwillige Bezahlungen leistest). Wenn ja, könntest du dieses nach sechs Wochen Krankschreibung beantragen.
    5. Frag das Finanzamt, ob es möglich ist, deine Vorauszahlungen zu reduzieren, falls du solche bezahlen musst.
    6. Selbstständige, die offiziell (nicht freiwillig) in Quarantäne sind, erhalten nach dem „Infektionsschutzgesetz“ eine Entschädigung für finanzielle Verluste. Die zuständige Behörde wird die Höhe der Entschädigung von den bisherigen Einkünften, anhand der letzten Steuererklärungen, abhängig machen.
    7. Versuche dich für Wohngeld oder den Gründungszuschuss zu bewerben, falls du dazu berechtigt bist.
    8. Beantrage Arbeitslosengeld II (ALG II) beim nächstgelegenen Jobcenter. Dieses Grundeinkommen (nicht zu verwechseln mit dem bedingungslosen Grundeinkommen!) hat auf dein Leben einige Auswirkungen. Um ALG II zu beziehen, musst du nicht physisch im Jobcenter anwesend sein. Dafür kannst du das Jobcenter telefonisch kontaktieren, den Antrag online stellen und die geforderten Dokumente per Mail oder Fax einreichen. Für weitere Informationen zu ALG II kontaktiere bitte Basta! oder andere Organisationen (wenn du dir unsicher bist, melde dich bei uns und wir geben dir Empfehlungen.
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